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SC-Attiswil

Seit dem 1.9.2008 sieht das Gesetz eine Ausbildungspflicht für Hundehaltende vor. Diese obligatorische Ausbildung des Hundehalters wird Sachkundenachweis (SKN) genannt.

Wer muss diese Ausbildung absolvieren?

Bundesamt für Veterinärwesen BVT (Vorschriften für Hundehalter) hält fest:

 
Übernimmt einen Hund
vor dem
1. Sept. 2008
Übernimmt einen Hund
zwischen
dem
1. Sept. 2008
und
 
1. Sept. 2010
Übernimmt einen Hund
nach
dem
1. Sept. 2010
Bisherige -Hundehalter keine Ausbildung nötig muss bis zum
1. Sept. 2010
oder
Innerhalb eines Jahres
das praktische Training absolvieren
Muss
innerhalb eines Jahres
nach dem Kauf das praktische Training absolvieren
Erst -
Hundehalter
keine Ausbildung nötig

Muss den Theoriekurs und das praktische Training
bis zum 1. Sept. 2010
oder
innerhalb eines Jahres absolvieren

Muss
vor

dem Kauf den Theoriekurs und
innerhalb eines Jahres
nach dem Kauf das  praktische Training absolvieren

Die Ausbildungs-Vorschriften gelten seit dem 1. September 2008. Wer damals bereits einen Hund besass (in obiger Tabelle als Bisherige-Hundehalter aufgeführt), muss nur noch beim Kauf eines neuen Hundes das  praktische Training absolvieren. Wer aber ab Herbst 2008 seinen Hund kauft (nach obiger Tabelle Erst Hundehalter) muss den theoretischen Kurs und das praktische Training bis spätestens 1. September 2010 gemacht haben. Wenn der Hund der ganzen Familie gehört, muss nur derjenige den Kurs absolvieren, auf dessen Name der Hund angemeldet ist.