
Seit dem 1.9.2008 sieht das Gesetz eine Ausbildungspflicht für Hundehaltende vor. Diese obligatorische Ausbildung des Hundehalters wird Sachkundenachweis (SKN) genannt.
Wer muss diese Ausbildung absolvieren?
Bundesamt für Veterinärwesen BVT
(Vorschriften
für Hundehalter)
hält fest:
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Übernimmt einen
Hund
vor dem 1. Sept. 2008 |
Übernimmt einen Hund zwischen dem 1. Sept. 2008 und 1. Sept. 2010 |
Übernimmt einen Hund nach dem 1. Sept. 2010 |
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| Bisherige -Hundehalter | keine Ausbildung nötig |
muss bis zum 1. Sept. 2010 oder Innerhalb eines Jahres das praktische Training absolvieren |
Muss innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das praktische Training absolvieren |
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Erst
- Hundehalter |
keine Ausbildung nötig |
Muss den Theoriekurs
und das praktische Training |
Muss
vor dem Kauf den Theoriekurs und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das praktische Training absolvieren |
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Die
Ausbildungs-Vorschriften gelten seit dem
1. September 2008.
Wer damals bereits einen Hund besass (in obiger Tabelle als
Bisherige-Hundehalter aufgeführt), muss nur noch beim Kauf eines neuen
Hundes das praktische Training absolvieren. Wer aber
ab Herbst 2008 seinen Hund kauft (nach obiger Tabelle Erst
Hundehalter) muss den theoretischen Kurs und das praktische
Training bis spätestens 1. September 2010 gemacht haben.
Wenn der Hund der ganzen Familie gehört, muss nur derjenige
den Kurs absolvieren, auf dessen Name der Hund angemeldet
ist. |
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